Häufige Fragen
Viele Kinder entwickeln Sprache und Sprechen in ihrem ganz eigenen Tempo. Manchmal holen sie einen eventuellen Rückstand von alleine auf; manchmal brauchen sie dabei etwas Unterstützung. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Kind vielleicht Logopädie braucht, berate ich Sie gerne unverbindlich. Bei Bedarf erfolgt die logopädische Therapie nach ärztlicher Abklärung und auf ärztliche Verordnung.
In der Regel wird Logopädie ärztlich verordnet. Eine Verordnung kann beispielsweise von Ihrer Kinderarztpraxis, Hausarztpraxis, HNO-Arztpraxis oder anderen behandelnden Fachärzt*innen ausgestellt werden. Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Sie sich unsicher sind, ob eine logopädische Behandlung für Sie oder Ihr Kind in Frage kommt.
Sprechen Sie gerne mit Ihrer zuständigen Fachärztin oder Ihrem zuständigen Facharzt über Ihr Anliegen. Wenn logopädischer Bedarf besteht, kann eine logopädische Verordnung ausgestellt werden.
Bitte bringen Sie, sofern vorhanden, die ärztliche Verordnung sowie relevante Befunde oder Berichte mit.
Kinder fühlen sich oft sicherer, wenn sie etwas Vertrautes dabei haben, wie zum Beispiel ein Kuscheltier.
Beim Erstgespräch nehmen wir uns Zeit, uns und Ihr Anliegen genau kennenzulernen. In der Regel findet bereits hier eine erste Diagnostik statt, an der sich die Therapie dann orientiert. Ihre persönliche Zielsetzung steht dabei immer an erster Stelle.
Die Therapiedauer kann zwischen 30, 45 und 60 Minuten variieren. In der Regel verordnet der verordnende Arzt 45 Minuten pro Therapie. Diese findet – je nach Störungsbild und Bedarf – ein- bis zweimal wöchentlich statt.
